AGBs

1. Veranstalter

Patricia Neher – Kultur- und Eventmanagement
Maria-Sibylla-Merian-Str. 12
55122 Mainz

Mail: [email protected]
(nachfolgend nur der „Veranstalter“ genannt)

2. Anwendungsbereich:
2.1. Die Veranstaltungen (nachstehend „Kultur Helden“ genannt) findet im „Alten Gewächshaus“ auf dem Gelände des GenussGartens, Außerhalb Kempten 11, 55411 Bingen am Rhein statt.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen den Käufern eines Tickets und dem Veranstalter. Sofern AGB von Vertragspartnern des Veranstalters Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorranging.

Durch den Kauf eines Tickets schließt der Ticketkäufer einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

2.3. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem das Ticket erwerbenden Ticketkäufer zustande.

3. Vertragsschluss
3.1. Der Kauf der Tickets erfolgt über den Ticketshop „Reservix GmbH“. Der Ticketkäufer wird dafür nach der Auswahl des Tickets auf der Website des Veranstalters auf den Ticketshop unter www.reservix.de weitergeleitet. Ergänzend gelten dort die AGBs der ReserVix GmbH.
3.2. Reservix handelt beim Verkauf der Tickets als rechtsgeschäftlicher Vertreter und im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer zustande.
3.3. Der Ticketkäufer gibt mit der Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder eines anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab, welches der Veranstalter im Falle der Zahlung durch Vorkasse mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail und bei sämtlichen anderen Zahlungsarten durch den sofortigen Versand der print@home-Tickets per E-Mail annimmt.

4. Zutritt zu der Veranstaltung
4.1. Zutritt zur Veranstaltungslocation erhalten nur Personen, die über ein gültiges Ticket verfügen.
4.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketkäufer den Zutritt zu der Veranstaltungslocation aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 7.1. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Käufers seine Gültigkeit, der Ticketpreis wird nicht erstattet.

5. Verbotene Gegenstände/ Einlasskontrolle
5.1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten
5.2. Der Veranstalter behält sich vor, am Einlass eine Leibes- und Taschenvisitation durchzuführen. Das Einlasspersonal ist zur Leibes- und Taschenvisitation berechtigt. Der Ticketkäufer erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.
5.3. Verbotene Gegenstände müssen am Einlass entsorgt werden.

6. Hausrecht/Verhaltensregeln/ Fotografieren und Filmen
6.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. vom GenussGarten ausgeübt. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
6.2. Den Ticketkäufern ist untersagt, Bereiche und Räume zu betreten, die für den Ticketkäufer nicht freigegeben sind.
6.3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive sowie Handys.

7. Jugendschutz
7.1. Für den GenussGarten gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

8. Ablauf der Veranstaltung/ Programmänderungen:
8.1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Ticketkäufer hierfür keine Haftung.
8.2. Eine Programmänderung berechtigt nicht zur Rückgabe des Tickets.
8.3. Programmänderungen werden auf der Homepage des Veranstalters www.kleinekulturhelden.de bekannt gegeben.

9. Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung/ Höhere Gewalt
9.1. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z.B. höhere Gewalt (insb. Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmungen, Pandemien/ Epidemien und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer 9.2.
9.2. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer 9.1. sind die Parteien von ihrem jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch des Ticketkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.3. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Ticketkäufers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.

10. Haftung
10.1. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
10.2. Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet.

a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,

b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,

c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.

Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.

10.3.
11. Recht am eigenen Bild, Bildrechte, Videorechte, Tonrechte: Datenschutzerklärung

12. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
12.1. Diese AGBs unterliegen deutschem Recht.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.